Statuen
1. | Name |
Unter dem Namen „KULTUR- UND DORFGEMEINSCHAFT Graltshausen, Ast & Lanzendorn“ besteht auf unbestimmte Dauer ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 8572 Graltshausen. | |
2. | Zweck |
Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Dorfgemeinschaft durch kulturelle Aktivitäten, sowie der Wahrung der Interessen der Dörfer gegenüber aussen. | |
3. | Mitgliedschaft |
a) Mitglieder können werden
b) Das Stimm- und Wahlrecht beginnt nach dem vollendeten 16. Lebensjahr c) Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand d) Die Mitgliedschaft erlischt:
e) Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes f) Mit dem Löschen der Mitgliedschaft erlischt jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen |
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4. | Organisation |
Die Organe des Dorfvereins sind: | |
a) Jahresversammlung Die ordentliche Jahresversammlung findet jeweils bis am 30. April statt. Sie hat folgende Befugnisse:
b) Der Vorstand c) Rechnungsrevisoren |
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5. | Amtdauer |
Sämtliche Mitglieder werden auf drei Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt mit der jeweiligen Jahresversammlung. | |
6. | Finanzen |
Der Verein beschafft sich die erforderlichen Mittel durch
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7. | Schlussbestimmungen |
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Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahresversammlung vom 08. März 2018 genehmigt und ersetzen die Statuen vom 14. Februar 2014. | |
Der Präsident, die Aktuarin |