DORFVEREIN GRALTSHAUSEN, AST & LANZENDORN
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VEREIN

Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Dorfgemeinschaft durch kulturelle Aktivitäten, sowie der Wahrung der Interessen der Dörfer gegenüber aussen.

MITGLIEDSCHAFT

 Werde Mitglied des DORFVREINs Graltshausen, Ast & Lanzendorn und bestimme durch die Teilnahme an der Jahresversammlung mit.

Mitglieder können alle Einwohner von Graltshausen, Ast, Lanzendorn, hier gewerbetreibende, oder ehemalige Einwohner werden, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben. 
Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf mündliche oder schriftliche Anmeldung beim Vorstand.
Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des Mitgliederbeitrages rechtskräftig. 

Mitgliederbeiträge
Einzelmitglied ab 16 Jahren: CHF 10.00/Jahr

STATUTEN

1. Name
Unter dem Namen «DORFVEREIN Graltshausen, Ast und Lanzendorn» besteht auf unbestimmte Dauer ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 8572 Graltshausen.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Dorfgemeinschaft durch kulturelle Aktivitäten, sowie der Wahrung der Interessen der Dörfer gegenüber aussen.
3. Mitgliedschaft
a) Mitglieder können werden
  1. Alle Dorfbewohner, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, mit deren minderjährigen Kindern
  2. Auswärtswohnende mit Geschäft in Graltshausen, Ast oder Lanzendorn
b) Das Stimm- und Wahlrecht beginnt nach dem vollendeten 16. Lebensjahr
c) Die Mitgliedschaft erlischt: 
  1. Durch Austritt
  2. Durch wiederholtes Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages
  3. Durch Ausschluss
d) Die Löschung der Mitgliedschaft wegen Ausschlusses oder bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes
4. Organisation
Die Organe des Dorfvereins sind:
a) Jahresversammlung
Die ordentliche Jahresversammlung findet jeweils bis am 30. April statt.
Sie hat folgende Befugnisse: 
  • Wahl des Präsidenten
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl von zwei Rechnungsrevisoren (dürfen dem Vorstand nicht angehören)
  • Abnahme von Rechnung und Revisorenbericht
  • Genehmigung des Jahresprogramms
  • Festlegung des Jahresbeitrages
b) Der Vorstand
Er besteht aus Präsident, Aktuar und Kassier. Er kann mit maximal zwei Mitgliedern ergänzt werden. Der Vorstand konstituiert sich, mit Ausnahme des Präsidenten, selbst. 
c) Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren überprüfen alljährlich die vom Kassier vorgelegte Jahresrechnung.
5. Amtsdauer
Erneuerungswahlen finden jedes Jahr statt.
6. Finanzen
Der Verein beschafft sich die erforderlichen Mittel durch
  • Jährliche Mitgliederbeiträge
  • Erlöse aus Veranstaltungen
  • Freiwillige Zuwendungen
7. Schlussbestimmungen
  1. Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Vereinsmitglieder. Der Antrag ist an der Jahresversammlung zu traktandieren.
  2. Ein eventuell vorhandenes Vermögen wird der Politischen Gemeinde Berg für kulturelle Zwecke übergeben.
  3. Für alles, was in den vorliegenden Statuten nicht umschrieben ist, gilt das ZGB.

Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahresversammlung vom 06. März 2026 genehmigt und ersetzen die Statuen vom 08. März 2018.
 
Der Präsident, der Aktuar
Statuten
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